Erklärung zur Barrierefreiheit

Gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG 2025/2026) und den europäischen Standards (EN 301 549 / WCAG 2.1 AA).

1. Geltungsbereich und Zielsetzung

Das Autohaus Esau ist bestrebt, seine Website und digitalen Dienstleistungen im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der europäischen Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act – EAA) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) digital zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt unter https://esau-shs.de einschließlich aller Unterseiten, der Fahrzeugsuche und unserer Servicebereiche.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist mit den technischen Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA sowie der europäischen Norm EN 301 549 größtenteils vereinbar.

Bereits implementierte Maßnahmen zur Barrierefreiheit:

  • Skalierbare Schriftgrößen: Schnelle Vergrößerung und Verkleinerung der Texte über das Barrierefreiheits-Widget (A+ / A-).
  • Hoher Kontrastmodus: Schnell aktivierbarer High-Contrast-Modus für optimale Lesbarkeit bei Sehbeeinträchtigungen.
  • Screenreader-Optimierung: Alle interaktiven Elemente (Buttons, Links, Bilder) verfügen über aussagekräftige ARIA-Labels und Screenreader-Texte.
  • Tastaturbedienbarkeit: Logische Tab-Reihenfolge und vollständige Tastatur-Navigation ohne Mauspflicht.
  • Responsives Design: Vollständige Skalierbarkeit für Desktops, Tablets und Mobiltelefone ohne Informationsverlust.
  • Eindeutige Alt-Attribute: Fahrzeugbilder und Grafiken sind mit beschreibenden Alt-Texten hinterlegt.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer kontinuierlichen Bemühungen um maximale Barrierefreiheit können folgende Bereiche derzeit noch Einschränkungen aufweisen:

  • Ältere PDF-Dateien (z. B. historische Datenblätter oder herunterladbare Flyer), die vor dem Stichtag erstellt wurden, sind möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei formatiert.
  • Eingebundene externe Kartendienste (wie Google Maps) unterliegen den Barrierefreiheitsvorgaben der jeweiligen Drittanbieter.

Wir arbeiten fortlaufend daran, diese Inhalte zu aktualisieren und Alternativen bereitzustellen.

4. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 04. Oktober 2026 erstellt und überprüft.

Methodik der Überprüfung: Selbstbewertung und kontinuierliche automatisierte sowie manuelle Code-Audits anhand der Kriterien der BITV 2.0 / WCAG 2.1 Stufe AA.

5. Feedback & Barriere-Meldekanal

Gesetzlicher Feedback-Mechanismus nach § 14 BFSG

Haben Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website bemerkt oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten in einer für Sie zugänglichen Form?

Bitte nutzen Sie unseren expliziten Barriere-Meldekanal. Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und bemühen uns, Barrieren schnellstmöglich zu beseitigen:

Ansprechpartner

Autohaus Esau

Viktor Esau

Heideblümchenstraße 12, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Direkter Kontakt

Telefon: +495207 770 487

E-Mail: autohaus.esau@gmx.de

Bearbeitungsfrist: Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Meldung umgehend und bearbeiten Ihre Rückmeldung in der Regel innerhalb von 14 Tagen.

6. Durchsetzungsverfahren & Schlichtungsstelle (Schlichtungsstelle BGG)

Sollten Sie auf Ihre Meldung einer Barriere über unseren Barriere-Meldekanal keine zufriedenstellende Antwort erhalten oder innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen keine Lösung erzielt werden, haben Sie das gesetzliche Recht, ein offizielles Durchsetzungsverfahren bzw. Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle einzuleiten.

Das Schlichtungsverfahren nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) sowie den Durchsetzungsbestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist für Bürgerinnen und Bürger vollständig kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Diensteanbietern außergerichtlich und einvernehmlich beizulegen.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Schlichtungsstelle BGG) bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Postanschrift der Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle nach dem BGG
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Telefax: +49 (0)30 18 527-2901

Zuständige Ombudsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW):
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de | Web: mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Erklärung zur Barrierefreiheit

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